Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Verbund mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung die herausragende Bedeutung der Schulen für die gesellschaftliche Stabilität und eine gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen erkannt. Daraus folgen einige unterschiedliche Festlegungen, die sich auf den Betrieb auch des RWG in dieser Herbst-/Winterphase auswirken:
1. eine erneute Schließung der Schulen unter CORONA soll es ausdrücklich nicht geben.
2. Schulen zählen zur sog. "Kritischen Infrastruktur" und werden auch bei einer möglichen Gasknappheit weiter versorgt. Ähnlich den Krankenhäusern sind die Schulen grundsätzlich von den neuen Vorgaben zur Absenkung der Raumtemperatur ausgeschlossen. Darüber hinaus laufen unterhalb der Mediendiskussion Beratungen, wie ein sinnvoller Preisdeckel Gas für die Heizung von Schulen bezahlbar gehalten werden kann.
Zur Untermauerung dieser Festlegungen hat die Konferenz der Kulturminister/-innen in Deutschland am 01.09.2022 einen Beschluss gefasst, der auch von den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten so akzeptiert wurde.
Hier finden Sie diesen Beschluss im Wortlaut.